GEMA verklagt Suno AI: Worum es geht – und was das für KI-Musik bedeutet

Die GEMA geht juristisch gegen den KI-Musikdienst Suno vor. Der Streit ist mehr als „ein weiterer Prozess“: Er berührt die zentrale Frage, wie Urheberrecht in einer Welt funktioniert, in der Modelle Musik generieren können – und dabei offenbar so nah an bekannten Werken landen, dass es rechtlich brenzlig wird.
Was ist passiert?
Nach Angaben der GEMA hat sie am 21. Januar 2025 beim Landgericht München I Klage gegen Suno Inc. eingereicht. Die GEMA wirft Suno vor, geschützte Originalaufnahmen aus dem von ihr vertretenen Repertoire im Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen.
Als besonders problematisch nennt die GEMA, dass das System in zahlreichen Fällen Audioinhalte erzeugt habe, die weltbekannten Songs „zum Verwechseln ähnlich“ seien. Genannt werden u. a. „Forever Young“, „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ und „Cheri Cheri Lady“. Außerdem führt die GEMA an, die Übereinstimmungen beträfen Melodie, Harmonie und Rhythmus – also genau die Bestandteile, die im Urheberrecht besonders relevant sein können.
Worum geht es rechtlich – Training vs. Output
Bei generativer Musik-KI werden in der Praxis zwei Ebenen diskutiert, die auch in Verfahren wie diesem eine Rolle spielen:
1) Training / Datenbasis
Wenn ein Modell mit geschützten Aufnahmen trainiert wird, steht im Raum, ob dafür Lizenzen nötig sind und ob Rechteinhaber beteiligt werden müssen. Genau hier setzt die GEMA mit dem Vorwurf an, Suno habe das GEMA-Repertoire „systematisch“ für Training und kommerzielle Nutzung eingesetzt, ohne die Urheberinnen und Urheber zu beteiligen.
2) Output / Ergebnis
Selbst wenn ein System „nur“ statistische Muster gelernt haben sollte, kann der Output juristisch zum Problem werden, wenn er in geschützte Bestandteile eines konkreten Werks eingreift – zum Beispiel, weil eine Melodie oder prägende Struktur so ähnlich ist, dass sie nicht mehr als zufällige Nähe durchgeht. Die von der GEMA angeführten „zum Verwechseln ähnlichen“ Ergebnisse zielen genau auf diesen Punkt.
Wie ist der Stand?
Die GEMA hat öffentlich gemacht, dass vor dem Landgericht München ein weiteres Verfahren gegen Suno anhängig ist. Eine mündliche Verhandlung wird von der GEMA voraussichtlich für den 26. Januar 2026 erwartet.
Warum das jetzt zusätzlich Druck bekommt (EU-Regeln)
Parallel baut die EU den Rahmen für „General-Purpose“-KI aus. Für Anbieter solcher Modelle kommen Transparenz- und Urheberrechts-Pflichten ins Spiel, flankiert durch einen freiwilligen EU-Verhaltenskodex (Code of Practice), der u. a. Copyright-Compliance adressiert. Das sorgt nicht automatisch für klare Antworten in jedem Einzelfall – erhöht aber den regulatorischen Druck, nachvollziehbar mit Daten und Rechten umzugehen.
Was bedeutet das für Creator und Nutzer von KI-Musiktools?
Für Nutzerinnen und Nutzer ist wichtig, die Realität nüchtern zu sehen:
- „Mach mir einen Song wie Artist X“ oder „klingt wie Track Y“ ist das Risiko-Setup schlechthin.
- Je näher man bewusst an Vorlagen ranpromptet, desto eher kann das Ergebnis in einen rechtlichen Graubereich oder darüber hinaus rutschen.
- Wer KI nutzt, fährt sicherer, wenn er eigene Texte, eigene Themen und eigene musikalische Ideen als Grundlage nimmt – statt ein Tool als Abkürzung zur Kopie zu verwenden.
Fazit
Der GEMA-gegen-Suno-Streit ist ein Testfall: Er zeigt, wie schnell generative Musik-KI in Konflikt mit bestehenden Rechten geraten kann – und wie dringend praktikable Lösungen werden. Ob das am Ende über Lizenzen, Vergütungsmodelle, technische Schutzmechanismen oder neue Leitlinien passiert, ist offen. Klar ist nur: „Das regelt sich von selbst“ wird nicht funktionieren.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Quellen:
- 1) GEMA – „Faire Vergütung gefordert: GEMA klagt gegen Suno Inc.“ (Pressemitteilung, 21.01.2025) https://www.gema.de/de/w/pm-klage-gegen-suno
- 2) GEMA – „Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa“ (enthält Abschnitt zum weiteren Verfahren gegen Suno + erwarteter Termin 26.01.2026)
https://www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai - 3) Landgericht München I (Justiz Bayern) – „Urteil GEMA gegen OpenAI“ (Pressemitteilung, 11.11.2025)
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php - 4) Europäische Kommission (Digital Strategy) – „The General-Purpose AI Code of Practice“ (veröffentlicht 10.07.2025)
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/contents-code-gpai - 5) Europäische Kommission (Press Corner) – „General-Purpose AI Code of Practice now available“ (09.07.2025)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1787 - 6) AP News – „EU unveils AI code of practice to help businesses comply with bloc’s rules“ (10.07.2025)
https://apnews.com/article/eu-ai-artificial-intelligence-european-union-a3df6a1a8789eea7fcd17bffc750e291
